Verhinderungspflege

Ersatzpflege für die Zeit der Abwesenheit

Verhinderungspflege

Ersatzpflege für die Zeit der Abwesenheit

Verhinderungspflege

Ersatzpflege für die Zeit der Abwesenheit

Vertretung einer privaten Pflegeperson für eine bestimmte Zeit

Unterstützung für eine geregelte Ersatzpflege, damit die bisherige häusliche Versorgung aufrecht erhalten, sichergestellt und die eigentliche Pflegeperson entlastet wird.

Von Verhinderungspflege spricht man, wenn die private Pflegeperson (Angehöriger, Nachbar) in der ambulanten Versorgung durch Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen verhindert ist und die notwendigen Unterstützungsleistungen durch eine Ersatzperson erbracht werden müssen. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die notwendige Ersatzpflege.

Bevor diese Art der Pflege beantragt werden kann, muss die Pflegekraft die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate lang in ihrer häuslichen Umgebung versorgt haben.

Bei der ambulanten Versorgung kann zwischen stundenweiser und tageweiser Verhinderungspflege gewählt werden. Die stundenweise Verhinderungspflege kann das ganze Jahr in Anspruch genommen werden (max. 8 Stunden am Tag). Dabei wird das Pflegegeld vollumfänglich weitergezahlt. Die tageweise Verhinderungspflege ist begrenzt auf maximal 42 Tage im Jahr. Während der Zeit der Ersatzpflege wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt.

Für die Verhinderungspflege in der häuslichen Umgebung, aber auch für die Kurzzeitpflege (stationäre Einrichtung) stehen dem Pflegebedürftigen jeweils max. 1.612 € pro Jahr zur Verfügung.

HINWEIS: Wir beantragen mit Ihnen zusammen die Leistungen für ein Jahr, die von der Pflegekasse übernommen werden. Für Sie fallen dabei lediglich 8% Eigenanteil (Investitionskosten) auf das Budget an. NEU! ab 01.05.2021 8,5 % Investitionskosten

Region & Kontakt

Rödertalstraße 56a
01454 Radeberg
Tel. 03528 . 455 66 12
info@air-pflege.de

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Von unserem Radeberger Pflegestützpunkt in Liegau-Augustusbad aus, kommen wir zu Ihnen nach Hause und bieten direkte Unterstützung vor Ort. Egal ob Sie innerstädtisch in Radeberg wohnen oder außerhalb im Umland der großen Kreisstadt, mit unseren Pflegedienstfahrzeugen kommen wir zuverlässig zur häuslichen Kranken- und Altenpflege ins Radeberger Land.

Stolpener Straße 4
01877 Bischofswerda
Tel. 03594 . 714 73 58
info@air-pflege-bischofswerda.de

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Wir betreiben zentrumsnah, hinter dem Freibad in Bischofswerda, unseren Pflegestützpunkt als Anlaufstelle für die Pflegeberatung. Unsere Kranken- und Seniorenbetreuung findet ausschließlich im häuslichen Umfeld statt. Dazu fahren wir bis weit in den Bautzner Landkreis, um auch unsere Klienten in den umliegenden Ortschaften zu besuchen, wenn diese etwas benötigen und durch gesundheitliche oder altersbedingte Einschränkungen liebevoll umsorgt und gepflegt werden müssen.

Bandweberstraße 101
01900 Großröhrsdorf
Tel. 035952 . 424 210
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Seit 2019 sind wir mit eigener Beratungs- und Pflegestation in der Stadt Großröhrsdorf vertreten. Von hier aus starten unsere Mitarbeiter zu den täglichen Pflegedienstfahrten, um Senioren und Hilfebedürftigen innerhalb der Kleinstadt entlang der Großen Röder, aber auch weiter außerhalb zu besuchen und ambulant zu betreuen. Darüber hinaus gibt es vor Ort zwei ambulant betreute Wohngruppen.

Hufelandstraße 14 c
01477 Arnsdorf
Tel. 035200 . 292 935
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Auch den Menschen in der Gemeinde Arnsdorf steht die AIR umfassend mit Rat und Tat zur Seite. Neben unserem ambulanten Pflegeangebot mit mobiler Versorgung in Arnsdorf und der näheren Umgebung der Westlausitz, sind in der frisch sanierten „Villa im Ahornpark“ zwei ambulant betreute Senioren-Wohngemeinschaften zu finden. Die Bewohner profitieren von unserer Präsenz vor Ort und erhalten bei Bedarf unsere Unterstützung rund um die Uhr.

Freie Stellen

Voraussetzungen

  • abrufbar ab Pflegegrad II

  • pflegebedürftige Person muss mindestens sechs Monate im Pflegegrad II oder höher, in häuslicher Umgebung versorgt sein

Inhalte

  • Leistungen sind frei wählbar

  • einmalige oder regelmäßige Inanspruchnahme möglich

  • direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich

  • jährlich abrufbares Budget in Höhe von 1.612 €

  • Erweiterung um max. 806 € möglich

Leistungen

  • Kurzzeitpflege oder Häuslichkeit
    Die Leistungen der Verhinderungspflege können in einer Kurzzeitpflege (stationäre Einrichtung) und in der Häuslichkeit (ambulant) erbracht werden.
  • Stundenweise Verhinderungspflege
    Kann das ganze Jahr in Anspruch genommen werden (max. 8 Stunden am Tag). Dabei wird das Pflegegeld vollumfänglich weitergezahlt.

  • Tageweise Verhinderungspflege
    Ist begrenzt auf maximal 42 Tage im Jahr. Während der Zeit der Ersatzpflege wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt.